Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen | |||||
§ 1 Geltung der Bedingungen Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu den Verkaufsbedingungen | |||||
der Firma Hess - Spielzeug Olbernhau. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese | |||||
Verkaufsbedingungen an . | |||||
§ 2 | Angebot Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. | ||||
§ 3 | Vertragsschluss Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der | ||||
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Hess-Spielzeug. | |||||
§ 4 | Preise Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Hess-Spielzeug an die | ||||
in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage lang gebunden. Die angebotenen Preise sind | |||||
zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. | |||||
§ 5 | Neuerscheinungen | ||||
Kataloge, Prospekte, Preislisten und Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren bei | |||||
Neuerscheinung ihre Gültigkeit | |||||
§ 6 | Zahlung Rechnungen von Hess-Spielzeug sind zahlbar innerhalb 10 Tagen | ||||
mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nichts anderes | |||||
vereinbart. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug werden 4 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug | |||||
werden Verzugszinsen für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen | |||||
Bundesbank – Diskontsatz berechnet. | |||||
§ 7 | Die von Hess-Spielzeug genannten Termine und Fristen sind verbindlich, | ||||
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen | |||||
aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die | |||||
Hess-Spielzeug die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Hess-Spielzeug | |||||
uch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen nicht zu vertreten. Hess-Spielzeug hat die Berechtigung, | |||||
die Versandart und den Versandweg auszuwählen. Teillieferungen sind zulässig. | |||||
Der Auftragswert sollte bei 150,00 € liegen. Frei Haus liefern wir ab 250,00 €. Für Exportsendungen | |||||
gilt der Mindestauftragswert 350,00 €. Frei deutsche Grenze liefern wir ab 1250,00 €. | |||||
§ 8 | Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum von Hess-Spielzeug, bis der | ||||
Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten getilgt hat. | |||||
§ 9 | Gefahrenübergang und Entgegennahme Die Gefahr geht auf den Käufer über, | ||||
sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks der | |||||
Versendung das Werk von Hess-Spielzeug verlassen hat. | |||||
§ 10 | Gewährleistung Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel innerhalb 10 Tagen | ||||
nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Farbabweichungen und Formänderungen gegenüber | |||||
den Katalogbeschreibungen, welche Qualität und Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, geben | |||||
kein Recht auf Wandlung oder Minderung, auch nicht auf Ersatzlieferung. Berechtigte Mängel werden | |||||
nach der Wahl von Hess-Spielzeug nachgebessert oder neu geliefert. | |||||
§ 11 | Retouren sind grundsätzlich frei zu senden. Die anfallenden Kosten werden bei | ||||
berechtigten Reklamationen erstattet. Bei unfreien Retouren werden die zusätzlich entstandenen | |||||
Kosten in Abzug gebracht. | |||||
§ 12 | Gerichtsstand ist das Amtsgericht Marienberg. |