Händlershop Hess-Spielzeug

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

§ 1 Geltung der Bedingungen

Der Verkauf erfolgt ausschließlich zu den Verkaufsbedingungen der Firma Hess - Spielzeug Olbernhau.  Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese Verkaufsbedingungen an .   

§ 2 Angebot

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

§ 3 Vertragsschluss 

Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen der Rechtswirksamkeit der schriftlichen  Bestätigung von Hess-Spielzeug.

§ 4 Preise 

Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Hess-Spielzeug an die in seinem Angebot enthaltenen  Preise 30 Tage lang gebunden. Die angebotenen Preise sind zuzüglich Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.

§ 5 Neuerscheinungen          

Kataloge, Prospekte, Preislisten und Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren bei Neuerscheinung ihre Gültigkeit  

§ 6 Zahlung 

Rechnungen von Hess-Spielzeug sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen  nach Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nichts anderes vereinbart. Bei Vorauskasse oder Bankeinzug werden 4 % Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4 % über dem jeweiligen Bundesbank – Diskontsatz berechnet.        

§ 7 Die von Hess-Spielzeug genannten Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.  Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Hess-Spielzeug die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Hess-Spielzeug  auch bei verbindlich vereinbarten  Lieferfristen nicht zu vertreten. Hess-Spielzeug hat die Bechtigung, die Versandart und den   Versandweg auszuwählen. Teillieferungen sind zulässig. Frei Haus liefern wir ab 250,00 €.  Für Exportsendungen werden Transportkosten nach Gewicht und Volumen berechnet

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von Hess-Spielzeug, bis der Käufer seine gesamten  Verbindlichkeiten getilgt hat.    

§ 9 Gefahrenübergang und Entgegennahme 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den  Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks der Versendung das Werk von Hess-Spielzeug verlassen hat.

§ 10 Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Mängel innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Farbabweichungen und Formänderungen gegenüber den Katalogbeschreibungen, welche Qualität und  Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen, geben kein Recht auf Wandlung oder Minderung, auch nicht auf Ersatzlieferung.  Berechtigte Mängel werden nach der Wahl von Hess-Spielzeug nachgebessert oder neu geliefert.  

§  11 Retouren sind grundsätzlich frei zu senden. Die anfallenden Kosten werden bei berechtigten Reklamationen  erstattet. Bei unfreien Retouren werden die zusätzlich entstandenen Kosten in Abzug gebracht.        

§ 12 Gerichtsstand   ist das Amtsgericht Marienberg.    

 

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